Honorar

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über die wesentlichen Abrechnungspositionen meines Leistungsangebotes mit den entsprechenden Honorarsätzen für privat Krankenversicherte / Beihilfeempfänger und Selbstzahler. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Bezug nimmt, ab.

 

Psychotherapeutische Sitzung/Beratung (50 Min): 

   92,50 € 

(GOP-Ziffer 861 - Steigerungsfaktor 2,3)

 

Erhebung der biographischen Anamnese (i.d.R. 1x zu Beginn):

   123,34 €             

(GOP-Ziffer 860 - Steigerungsfaktor 2,3)

 

Therapie-Antrag:

   53,62 €               

(GOP-Ziffer 808 - Steigerungsfaktor 2,3)

 

Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage):

   74,00 €

 

Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.

 

Weitere Leistungen meiner Praxis wie z.B. Testungen (GOP 855, 856, 857), konsiliarische Erörterungen mit anderen behandelnden Ärzten (GOP 60), telefonische Beratung (GOP 1, 3), Fremdanamnese (GOP 4), Bescheinigungen (GOP 70, 75, 80, 85), Schreibgebühren (GOP 95, 96) und Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten kommen nach Bedarf dazu.

 

Alle GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig sofern Psychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Leistungen laut ihren Versicherungsbedingungen gehört. Bitte sprechen Sie dies vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenversicherung ab.

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© Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Dipl.-Päd. Manuela Querbach

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